Erste Massnahmen

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Tod in der Wohnung: Arzt anrufen

  • Am besten den behandelnden Arzt/Hausarzt aufbieten. Bei Abwesenheit den Notarzt anrufen:
    Telefon 144
  • Auskunft geben Telefon 1811 oder 117 der Polizei. Der Arzt stellt die Todesanzeige-Bescheinigung aus.

Tod in Folge eines Unfalls: Polizei benachrichtigen

  • Ein Unfalltod muss der Polizei zur Abklärung des Unfallherganges gemeldet werden. 

Wichtig:

    • Nicht nur Verkehrsunfälle, auch Unfälle bei der Arbeit, im Haushalt und in der Freizeit sind gleich zu behandeln.
      • Die Polizei benachrichtigt den zuständigen Amtsarzt.
      • Das Bestattungsinstitut übernimmt auf Anordnung der zuständigen Amtsstelle den Transport ins Institut für Rechtsmedizin. Die Freigabe der verstorbenen Person wird den Angehörigen durch den Untersuchungsrichter oder durch die Polizei mitgeteilt.

         

        Tod im Spital/Alters– oder Pflegeheim

        Folgende Angaben sind für die Anmeldung wichtig:

        • Personalien der verstorbenen Person
        • Letzte Wohnadresse

        Bitte mitnehmen:

        • Niederlassungsausweis
        • Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen)
        • Personen mit Wohnsitz im Ausland:  Pass, Geburts- oder Eheschein mit Elternnamen.

        Sind diese Dokumente nicht auffindbar, wir helfen Ihnen die Formalitäten auch ohne diese zu erledigen.

        Das Spital oder Heim erstellt die Anzeige eines Todesfalles und ist besorgt, dass die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt wird.